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§ 1.
Geltung der Bedingungen
Die LEOTIV - medienagentur (im Folgenden
LEOTIV genannt) bietet Design-Beratung und -Umsetzung für die
Unternehmenspräsentation im Internet und bei Printmedien an. Die rechtliche
Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zu unseren Kunden bedarf aufgrund der
spezifischen Merkmale der von LEOTIV erbrachten Dienstleistungen einiger
besonderer Anpassungen. Herkömmliche Einkaufs-AGB werden diesen Anforderungen
typischerweise nicht gerecht, da sie zumeist auf Standardgeschäfte ausgerichtet
sind.
Daher gelten ausschließlich die
Vertragsbedingungen von LEOTIV. Dies gilt auch für zukünftige
Geschäftsbeziehungen. Eventuelle Vertragsbedingungen unseres Auftraggebers
können nicht anerkannt werden.
§ 2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde
aufgrund eines Angebots von LEOTIV eine im Regelfall schriftliche Bestellung
abgibt (Annahme). Auch Aufträge, die der Kunde mündlich erteilt, sind bindend.
§ 3. Webhosting
Im Rahmen von Verträgen, in denen LEOTIV
Webhostingleistungen erbringt, wird LEOTIV als sogenannter Reseller für ein
Internetserviceproviding-Unternehmen (ISP) tätig. Im Rahmen solcher Verträge
gelten die zwischen dem ISP und LEOTIV festgelegten AGB auch im Verhältnis
zwischen LEOTIV und dem Kunden.
§ 4. Domainregistrierung
-
Soweit nicht
ausdrücklich anders vereinbart, wird der Kunde selbst Inhaber einer von LEOTIV
für ihn zu registrierenden Domain. Die hierfür anfallenden Kosten sind vom
Kunden zu tragen.
- LEOTIV wird eine
für den Kunden erstellte oder gehostete Website bei Google anmelden und die vom
Kunden gewünschten Schlagworte in den Quelltext einbinden. Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet LEOTIV dem Kunden darüber hinaus keine
Suchmaschinenoptimierung im eigentlichen Sinn.
§ 5.
Vergütung/Zahlung
-
Die angegebenen
Preise sind Nettobeträge, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zahlbar
ohne Abzug. Zugegangene Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig und innerhalb
von 14 Tagen ab Rechnungserhalt auszugleichen.
-
Bei
Webdesignverträgen werden 30% der Auftragssumme nach der Festlegung des Designs
fällig. Sollte der Kunde diese Anzahlung nicht binnen 7 Tagen nach Erhalt einer
entsprechenden Abschlagsrechnung vornehmen, so ist LEOTIV berechtigt, die
weitere Tätigkeit an dem Auftrag für die Dauer des Zahlungsverzuges zu
unterbrechen. Eventuelle Verspätungen bei der Auftragsfertigstellung gehen
demnach zu Lasten des Kunden.
- Im Übrigen
gelten die mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsbedingungen. Mit dem Kunden
vereinbarte zusätzliche Leistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, nach
Leistungserbringung gesondert berechnet.
- Etwaig
anfallende Versandkosten trägt der Kunde.
§ 6.
Fernabsatzverträge - Widerrufsrecht
- Für Verträge, die ausschließlich über
Fernkommunikationsmittel, wie zum Beispiel Internet oder Telefon zu Stande
gekommen sind, gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:
Jeder private Endkunde (Verbraucher im Sinne des § 13
BGB) kann die Bestellung von Dienstleistungen bei LEOTIV innerhalb von zwei
Wochen durch schriftliche Widerrufserklärung widerrufen. Die Frist beginnt am
Tag des Vertragsschlusses. Das Widerrufsrecht endet in diesem Fall vorzeitig,
wenn LEOTIV mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung
des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst
veranlasst hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Für die
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Er ist in
Textform (Brief, Fax oder E-Mail) zu verfassen und ist zu richten an LEOTIV -
medienagentur, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig; Fax: (0)32 21 - 1 37 67 06,
Email:
This e-mail address is being protected from spam bots, you need JavaScript enabled to view it
§ 7.
Preisanpassungsklausel
-
LEOTIV behält sich
bei Dauerschuldverhältnissen das Recht vor, seine Preise entsprechend zu
ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, z. B. aufgrund von Tarifabschlüssen, eintreten.
-
Gegenüber
Unternehmern bleibt darüber hinaus das Recht vorbehalten, bei Leistungen, die
später als sechs Wochen nach Vertragsabschluss zu erbringen sind, die Preise in
den oben genannten Fällen entsprechend zu ändern.
- Die Änderungen
werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen.
§ 8.
Materialien des Kunden
-
Der Kunde
versichert, dass er an sämtlichen von ihm LEOTIV zur Verfügung gestellten Materialien,
insbesondere Daten, graphischen Darstellungen und Texten die hierfür
notwendigen Rechte besitzt. Dies gilt insbesondere für das Recht der
Weitergabe, der Veränderung und der Vervielfältigung. Auf eventuelle
rechtlichen Beschränkungen in der Verwendung der übergebenen Materialien hat
der Kunde LEOTIV bei der Übergabe schriftlich hinzuweisen.
- LEOTIV haftet
nicht für etwaige Rechtsverletzungen an vom Kunden übergebenen Materialien. Der
Kunde ist verpflichtet, LEOTIV im Rahmen von etwaigen Rechtsstreiten mit
Dritten im Innenverhältnis von jeglichem LEOTIV entstandenen Schaden
freizuhalten.
§ 9.
Fremdleistungen
-
LEOTIV ist
berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen bei Dritten im
Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, LEOTIV hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
- Soweit im
Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von LEOTIV
abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, LEOTIV im
Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus
dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung
des Preises für die Fremdleistung.
§ 10.
Urheberrechte und Nutzungsrechte
-
LEOTIV
verpflichtet sich, die Leistung frei von etwaigen Schutzrechten Dritter zu
erbringen bzw. etwaige Schutzrechte Dritter dem Kunden mitzuteilen und Waren entsprechend
zu kennzeichnen.
-
An den von LEOTIV
übergebenen Materialien wird dem Kunden ein einfaches und exklusives Nutzungsrecht
für den konkreten vertraglich vereinbarten Anwendungsfall übertragen. Die
Materialien dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von LEOTIV weder im Original
noch bei einer etwaigen Vervielfältigung verändert werden.
-
Der Kunde
erwirbt durch einen Designauftrag keinen Anspruch auf die Übergabe der dem
Design und der künstlerischen Gestaltung zu Grunde liegenden Programmierdaten
im Sinne eines Quellcodes, oder Originaldaten. Die Übergabe dieser Daten
erfolgt nur gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts und ist Gegenstand einer
weiteren vertraglichen Vereinbarung.
-
Der Kunde wird
bei den Werken, die es technisch ermöglichen und auf denen es optisch
vertretbar ist (insbesondere bei von LEOTIV gestaltete Webpräsenzen), LEOTIV
als Urheber nennen. (§ 13 UrhG)
-
Darüber hinaus
stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass die für ihn erstellten Webpräsenzen
durch LEOTIV als Referenz genannt werden und auch optisch in die
Internetpräsenz von LEOTIV im Rahmen der Referenznennung einfließen.
- Eine Weitergabe
der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Genehmigung von LEOTIV.
Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung
der Vergütung über.
§ 11.
Softwarelizenzen
- In den Fällen, in denen Software Vertragsgegenstand
ist, erhält der Kunde eine einfache nicht ausschließliche Anwenderlizenz an der
betroffenen Software. Die Übergabe des Quellcodes ist nicht Bestandteil einer
solchen Lizenz. Die Vervielfältigung der Software durch den Kunden ist
ausdrücklich untersagt.
§ 12.
Herausgabe von Daten und Haftung für Daten
-
LEOTIV ist nicht
verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten, soweit nicht vorher selbst durch
den Kunden zur Verfügung gestellt, herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber,
dass LEOTIV ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies
schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
-
Hat LEOTIV dem
Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen
diese nur mit Einwilligung von LEOTIV verändert werden.
-
Gefahr und
Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline
trägt der Auftraggeber.
- LEOTIV haftet
außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern,
Dateien und Daten. Die Haftung von LEOTIV ist ausgeschlossen bei Fehlern an
Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des
Auftraggebers entstehen.
§ 13.
Geheimhaltung
- LEOTIV wird im Rahmen seines Auftrages und darüber
hinaus sämtliche im Rahmen der Dienstleistung vom Kunden empfangene Information
vertraulich behandeln und diese Dritten nur im Rahmen der ordnungsgemäßen
Auftragserfüllung zugänglich machen, wenn diese ihrerseits zur Geheimhaltung
verpflichtet wurden.
§ 14.
Datenschutz
-
Der Kunde stimmt
der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der an LEOTIV durch seine Bestellung
übermittelten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Ausführung seiner
Bestellung zu. LEOTIV speichert nur die für die Geschäftsabwicklung notwendigen
Daten des Auftraggebers.
- Der Kunde
erklärt sich mit der Regelung des § 14 Abs. 1 als einverstanden. Sämtliche
Daten werden vertraulich behandelt und ohne die Einwilligung des Kunden nicht
an Dritte weitergeleitet.
§ 15.
Haftung/Gewährleistung
- LEOTIV haftet
unbegrenzt für Schäden, die auf einem vorsätzlichen Verhalten von Mitarbeitern
oder Vertretern von LEOTIV oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
-
Gegenüber
Unternehmern ist die Haftung für den Fall einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung auf den Schaden reduziert, der vertragstypisch und
vorhersehbar war.
-
Darüber hinaus
haftet LEOTIV nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalspflichten). Diese Haftung ist der Höhe nach auf solche
vertragstypischen Schäden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei
bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände
rechnen musste. Dabei haftet LEOTIV für alle aus dem Vertrag resultierenden und
nach dieser Regelung zu ersetzenden Schäden maximal jedoch bis zur doppelten Höhe
des Auftragswertes. Es wird darauf hingewiesen, dass einzelvertraglich
getroffene weitergehende Haftungsbeschränkungen dieser Regelung vorgehen.
-
Für
Softwarelizenzen oder -käufe gilt: Die Vertragsparteien stimmen darüber
überein, dass es nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass sie für
alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. LEOTIV macht für jedes von ihm
angebotene Programm eine auf dem jeweils neuesten Stand gehaltene
Leistungsbeschreibung verfügbar, die die bestimmungsgemäße Benutzung und die
Einsatzbedingungen des Programms angibt. Die Entwicklung von Software ist nach
dem aktuellen Stand der Technik durchzuführen.
-
Die
Haftungsbeschränkungen der Absätze (1) bis (4) gelten sinngemäß auch zugunsten
der Mitarbeiter und Beauftragten von LEOTIV.
- Die Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz sowie eine eventuelle Haftung von LEOTIV selbst sowie
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleibt von den
vorstehenden Beschränkungen unberührt.
§ 16.
Verjährungsfristen
-
Die
Verjährungsfrist für sämtliche Ansprüche beträgt abweichend von der
gesetzlichen Regelung ein Jahr. Dies gilt nicht in folgenden Fällen:
-
Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach
dem Produkthaftungsgesetz;
-
Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von LEOTIV, einer
seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
- bei Verträgen,
die mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB geschlossen wurden.
- Eine Änderung
der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
§ 17.
Aufrechnung
- Der Kunde ist zur Aufrechnung und zur
Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur befugt, wenn seine
Gegenansprüche entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 18.
Schlussbestimmungen
-
Der Vertrag
bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen
Teilen verbindlich. Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sind oder werden oder diese AGB Lücken enthalten, werden dadurch
die übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Für alle
Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Das Übereinkommen über
den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Gegenüber
Kaufleuten wird als Gerichtsstand Braunschweig vereinbart. LEOTIV ist berechtigt,
stattdessen auch am Sitz des Kunden zu klagen.
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